Was ist bei Nachfolge oder Verkauf zu beachten?
Ein Käufer sieht sich die Versorgungszusagen genau an. Zwei Punkte stehen dabei regelmäßig im Mittelpunkt: Zusagen an die Belegschaft, deren Finanzierung nicht zu dem passt, was in der Bilanz steht, und die eigene Pensionszusage des Gesellschafter-Geschäftsführers.
Mit dieser Zusage will ein Käufer oft nichts zu tun haben, und ob sie steuerlich trägt, hängt an Fragen wie Erdienbarkeit, Probezeit und Schriftform der Nachträge. Wer das vor den Gesprächen weiß, verhandelt anders.
Was kostet die Prüfung?
Sie erhalten vor der Beauftragung einen Festpreis, der sich nach dem Umfang Ihres Versorgungswerks richtet. Die Hälfte ist mit dem Auftrag fällig, der Rest mit der Übermittlung des Gutachtens.
Wie lange dauert es?
Vier Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem uns die Unterlagen vollständig vorliegen. Davor liegen Erstgespräch und Auftrag, danach das Auswertungsgespräch.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Mit dem Auftrag erhalten Sie eine Checkliste. Dazu gehören Versorgungsordnung und Zusagen mit allen Nachträgen, Versicherungsscheine und Standmitteilungen, die Angaben zu Rückstellungen und Rückdeckung, Entgeltumwandlungsvereinbarungen, Bescheide des Pensions-Sicherungs-Vereins und die Unterlagen zu Zusagen an Geschäftsführer.
Was sich nicht findet, ist kein Problem für den Auftrag, sondern selbst ein Ergebnis. Fehlende Unterlagen werden im Bericht als offener Punkt ausgewiesen.
Wie viel Arbeit macht das bei uns?
Ein Gespräch, einmal Unterlagen zusammenstellen, was meist die Assistenz oder der Steuerberater übernimmt, und am Ende das Auswertungsgespräch. Alles Weitere liegt bei uns.
Was machen Sie ausdrücklich nicht?
Wir erbringen keine Rechtsdienstleistungen und keine Hilfeleistung in Steuersachen. Das Gutachten enthält außerdem keine Produktempfehlung. Die rechtliche, steuerliche und aktuarielle Bewertung der Befunde übernehmen die Berufsträger, die Sie beauftragen.
Muss unser Steuerberater etwas tun?
Nein. Auf Ihren Wunsch stellen wir ihm den Befundbericht zur Verfügung, damit er die steuerlichen Folgen einordnen kann. Die steuerliche Würdigung bleibt bei ihm.
Was passiert mit unseren Unterlagen?
Wir verwenden sie für das Gutachten und behandeln sie vertraulich. Was wir wie lange aufbewahren und welche Rechte Sie haben, steht in der Datenschutzinformation, die dem Vertrag beiliegt.
Bitte schicken Sie keine Unterlagen über das Kontaktformular. Für die Übergabe vereinbaren wir einen geschützten Weg, und zwar erst nach der Unterschrift.
Und wenn Sie nichts finden?
Dann steht das genauso im Bericht. Jedes Prüffeld wird ausgewiesen, mit Befund, mit der ausdrücklichen Feststellung, dass kein Befund vorliegt, oder als offen, wenn prüffähige Unterlagen fehlen. Sie haben es dann schriftlich, bevor jemand anders fragt.
Müssen wir die Umsetzung bei Ihnen beauftragen?
Nein. Das Honorar für das Gutachten ist unabhängig davon, ob Sie uns danach beauftragen. Sie können die Umsetzung auch von anderen begleiten lassen.