Das Gutachten

Achtzehn Prüffelder, jeder Befund mit Fundstelle

Was geprüft wird, wie es abläuft und was Sie am Ende in der Hand halten

Prüfumfang

Drei Bereiche, achtzehn Felder

Grundlage sind ausschließlich Ihre Unterlagen. Geprüft wird in drei Bereichen. Jedes Feld erscheint im Bericht, entweder mit Befund und Fundstelle oder mit der ausdrücklichen Feststellung, dass kein Befund vorliegt. Fehlen prüffähige Unterlagen, wird das Feld als offen gekennzeichnet. Die Fundstelle nennt zweierlei: die Stelle in Ihren Unterlagen, auf die sich der Befund stützt, und die Vorschrift oder Entscheidung, an der Ihr Rechtsanwalt oder Steuerberater ihn prüfen kann. Das Gutachten stellt fest und markiert Risiken. Die rechtliche und steuerliche Würdigung bleibt bei Ihrer Kanzlei.

Finanzierung und Leistungen

  • Versorgungsbild und Fälligkeiten (Bestandsaufnahme)
  • Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung und Förderbetrag
  • Anpassung der laufenden Renten
  • Einstandspflicht des Arbeitgebers, Rechtsnachfolge und Meldung an den PSV
  • Pensionsrückstellung und Auslagerung: Abgleich der Unterlagen

Versorgungsordnung und Mitarbeiter

  • Abgleich der gelebten Praxis mit der Versorgungsordnung
  • Entgeltumwandlung und Mindestlohnschwelle
  • Dokumentation der Aufklärung über geringere Sozialleistungen
  • Nachweise nach dem Nachweisgesetz
  • Zugang zum Versorgungswerk bei Teilzeit und Minijob
  • Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen
  • Übertragung von Anwartschaften und Austrittsprozesse
  • Hinweise auf tarifliche Versorgungspflichten

Zusagen an Geschäftsführer und Gesellschafter

  • Organmitglieder: Hinweise auf einen ungeklärten Sozialversicherungsstatus
  • Organzusagen: Risikomerkmale für die steuerliche Anerkennung
  • Sicherung der Organzusagen: Verpfändung und PSV-Zuordnung
  • Versorgungsausgleich: Vorsorge in Zusage und Dokumentation
  • Nachfolge, Verkauf und Beendigung

Ablauf und Ergebnis

Vom Erstgespräch bis zum Befundbericht

  1. Erstgespräch

    Bei Ihnen oder per Video. Anhand Ihrer Angaben klären wir, ob sich eine Prüfung lohnt und in welchem Umfang.

  2. Auftrag

    Sie erhalten den Werkvertrag und eine Checkliste der Unterlagen. Unterlagen schicken Sie erst nach der Unterschrift.

  3. Prüfung

    Vier Wochen, gerechnet ab vollständigen Unterlagen.

  4. Ergebnis und Gespräch

    Sie erhalten den Befundbericht mit Handlungsempfehlung und Unterlagenverzeichnis und besprechen ihn mit uns. Was daraus folgt, entscheiden Sie.

Geprüft wird, was Ihre Unterlagen belegen und was fehlt. Eine rechtliche oder steuerliche Beurteilung Ihres Einzelfalls ist das nicht. Rechtliche Fragen beurteilen die hierfür befugten Rechtsanwälte oder Rentenberater. Steuerliche Fragen beurteilt Ihr Steuerberater. Versicherungsmathematische Bewertungen übernimmt ein Aktuar. Diese Berufsträger beauftragen Sie direkt.

Nächster Schritt

Lohnt sich eine Prüfung bei Ihnen?

Das klären wir im Erstgespräch, anhand Ihrer Angaben und ohne Unterlagen.