Steuerkanzleien

Risikoklärung & Prozessentlastung für Ihre Steuerkanzlei

Geklärte Grundlagen für Ihre Lohnabteilung durch unabhängige Expertise

Ausgangslage

Warum Kanzleien uns holen

Pensionszusagen und Versorgungswerke binden Zeit und bergen Regressrisiken für die Kanzlei. Wir prüfen den Bestand Ihres Mandanten und koordinieren die Bereinigung. Das Mandat bleibt bei Ihnen.

Geklärte Grundlagen

Wir koordinieren die Bereinigung der Altbestände, damit die Lohnabrechnung auf geklärten Zahlen läuft.

Jeder Befund kommt mit Fundstelle, dazu eine klare Dokumentation der Aktenlage. So können Sie jederzeit belegen, worauf Ihre Abrechnung beruht.

Weniger Aufwand

Fehlende Belege kosten Stunden, die sich kaum abrechnen lassen.

Wir benennen genau, welche Unterlagen fehlen, ordnen den Bestand und bereiten ihn für die Lohnabrechnung auf. Ihre Mitarbeiter müssen den Sonderfall nicht selbst aufarbeiten.

Mandantenschutz

Das Gutachten wird mit einem festen Honorar bezahlt und enthält keine Produktempfehlung.

Ihr Mandat bleibt bei Ihnen, die steuerliche Würdigung ebenso. Braucht Ihr Mandant für die Umsetzung einen Fachanwalt oder Rentenberater, stellen wir den Kontakt her, beauftragt wird direkt.

Häufige Fragen

Was Kanzleien zuerst fragen

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Liegt bei einem Mandanten eine Zusage auf dem Tisch, bei der Sie ein ungutes Gefühl haben, klären wir zuerst anonym, ob sich eine Prüfung lohnt. Ist das der Fall, beauftragt der Mandant das Gutachten: achtzehn Prüffelder, vier Wochen ab vollständigen Unterlagen, jeder Befund mit Fundstelle.

Den Befundbericht erhalten Sie auf Wunsch Ihres Mandanten ebenfalls. Die steuerlichen Folgen besprechen Sie mit ihm.

Wer beauftragt das Gutachten?

Ihr Mandant. Der Vertrag kommt zwischen ihm und uns zustande, die Kanzlei ist am Honorar nicht beteiligt.

Was habe ich als Kanzlei davon?

Auf Wunsch Ihres Mandanten erhalten Sie den Befundbericht mit einer Fundstelle je Befund und geordnete Unterlagen für die Lohnabrechnung. Die steuerliche Würdigung bleibt bei Ihnen.

Was machen Sie ausdrücklich nicht?

Keine Buchhaltung, keine Abschlüsse, keine Steuererklärungen. Die steuerliche Würdigung bleibt bei Ihnen, das Mandat ebenso. Ihr Mandant beauftragt und bezahlt das Gutachten direkt. Am Honorar ist die Kanzlei nicht beteiligt.

Was ist, wenn ein Befund die Arbeit unserer Kanzlei betrifft?

Das Gutachten beschreibt den Zustand des Versorgungswerks und belegt jeden Befund mit der Fundstelle. Es beurteilt nicht, wer dafür verantwortlich ist.