Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Liegt bei einem Mandanten eine Zusage auf dem Tisch, bei der Sie ein ungutes Gefühl haben, klären wir zuerst anonym, ob sich eine Prüfung lohnt. Ist das der Fall, beauftragt der Mandant das Gutachten: achtzehn Prüffelder, vier Wochen ab vollständigen Unterlagen, jeder Befund mit Fundstelle.
Den Befundbericht erhalten Sie auf Wunsch Ihres Mandanten ebenfalls. Die steuerlichen Folgen besprechen Sie mit ihm.
Wer beauftragt das Gutachten?
Ihr Mandant. Der Vertrag kommt zwischen ihm und uns zustande, die Kanzlei ist am Honorar nicht beteiligt.
Was habe ich als Kanzlei davon?
Auf Wunsch Ihres Mandanten erhalten Sie den Befundbericht mit einer Fundstelle je Befund und geordnete Unterlagen für die Lohnabrechnung. Die steuerliche Würdigung bleibt bei Ihnen.
Was machen Sie ausdrücklich nicht?
Keine Buchhaltung, keine Abschlüsse, keine Steuererklärungen. Die steuerliche Würdigung bleibt bei Ihnen, das Mandat ebenso. Ihr Mandant beauftragt und bezahlt das Gutachten direkt. Am Honorar ist die Kanzlei nicht beteiligt.
Was ist, wenn ein Befund die Arbeit unserer Kanzlei betrifft?
Das Gutachten beschreibt den Zustand des Versorgungswerks und belegt jeden Befund mit der Fundstelle. Es beurteilt nicht, wer dafür verantwortlich ist.